Stützen der pädagogischen Arbeit

Grundschule Münzenberg-Gambach

A. Elternarbeit

Die vielfältigen Aufgaben, die Schule heute erfüllen muss, können ohne eine adäquate Elternarbeit nicht geleistet werden. Sie sind nicht nur Partner im Erziehungsprozess, sondern unterstützen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte in mancherlei Hinsicht. Schulische Bemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn sie von der Elternschaft mitgetragen und umgesetzt werden. Umgekehrt orientieren sich natürlich auch die pädagogischen Ziele der Schule an den Interessen und Bedürfnissen der Eltern, die diese an sie herantragen. Schon seit vielen Jahren bereichern die Eltern den Unterricht durch Fachkompetenz und Mitarbeit bei der Erledigung von unterrichtlichen Aufgaben sowie in der Nachmittagsbetreuung.

Die Elternarbeit an unserer Schule stützt sich auf die Schulkonferenz, den Schulelternbeirat, die Klassenelternbeiräte und auf das Engagement einzelner. Der ständige Dialog und die alle Bereiche des schulischen Lebens betreffende Diskussion unterstützen nicht nur den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, sondern sind auch eine wichtige Grundlage für Maßnahmen, die mit der Neugestaltung von Schulräumen und Außenanlagen zu tun haben.

Auch die Kommunikation zwischen der Elternschaft und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer ist in einem ständigen Fluss. Klassenfeiern, Elternstammtische und Elternabende bieten viele Möglichkeiten des Gedankenaustausches und der kritischen Auseinandersetzung.

Großen Wert legt die Schule außerdem auf die Einzelberatung der Eltern. Neben den jährlich durchgeführten Elternsprechtagen finden Einzelberatungen in den vorgesehenen Sprechstunden oder nach individueller Absprache statt.

B. Organisation

Damit der Schulbetrieb ordentlich funktionieren kann, ist ein bestimmter Organisationsplan unverzichtbar, der den Ablauf des Schullebens regelt:

  •  Die Gesamtkonferenz tritt jeden Monat bzw. nach Bedarf zusammen.
  •  Fach- und Klassenkonferenzen werden nach Erfordernis einberufen.
  • Dienstbesprechungen werden bisher nach Bedarf vorgenommen. Die Schulleiterin hat eine vorgegebene Sprechstunde, die für besonderen Gesprächsbedarf in Anspruch genommen werden kann.
  • Informationen und Hinweise der Schulleitung werden mündlich oder schriftlich per E-Mail bzw. durch Aushang am schwarzen Brett mitgeteilt.
  •  Die Absprachen hinsichtlich Koordination und Kooperation zwischen den Lehrerinnen einer Jahrgangsstufe erfolgen in regelmäßigen Treffen.
  •  Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten bzw. den Kindertagesstätten und der Grundschule wird in Absprache mit den damit beauftragten Lehrkäften vorgenommen.
  • Die Schule hat einen aktuellen Aufgaben- bzw. Geschäftsverteilungsplan.